Kommunikation 2

*EMR anerkannte Weiterbildung

Patientengespräche zu führen benötigt ein umfangreiches kommunikatives Wissen. ….

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Weiterbildung

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5-tägige berufsbegleitende Weiterbildung
52 Lernstunden

CHF 1’664.-

Es gehört zu den wohl wichtigsten und herausforderndsten Aufgaben der Therapeuten – und wird dennoch so wenig trainiert: das einfühlsame Gespräch mit dem

Patienten. Sie lernen wie es gelingt, ein Patientengespräch verständlich und mit einer Sensibilität und Fingerspitzengefühl zu führen.

Fachausbildung und Weiterbildung
zur Verlängerung der EMR-Registrierung

 

52 Stunden

Die Ausbildung besteht aus einer Grundlagenausbildung (Theorie), bestehend aus Präsenzstunden und angeleitetem Selbststudium.

Inhalt:

  • Gesprächsgrundregeln und Abläufe
  • 4 Phasen-Modell der Gesprächsführung
  • Klientengespräche führen
  • Klienten zielgerichtet anleiten und kompetent beraten
  • Bedeutung einer gezielten Gesprächsvorbereitung
  • Gespräche auswerten und die Gesprächsqualität einschätzen
  • Bedeutung und Notwendigkeit einer umfassenden Patientenedukation
  • – Lösungsorientiertes Handeln

Vorteile

Krankenkassen-Anerkennung

EMR-anerkannte Weiterbildung.

Kompetenz

Sie erweitern und vertiefen Ihr Wissen.

Fähigkeit

Sie können die verbale und nonverbale Kommunikation verstehen und anwenden.

Voraussetzungen

Abgeschlossenes Modul Kommunikation 1

Fakten

Bereich:

Weiterbildung

Typ:

Zertifikatsausbildung

Abschluss:

Zertifikat Kommunikation 2

EMR-anerkannte Weiterbildung:

ja

Ausbildungsdauer:

52 Lernstunden
5 Tage

Unterricht:

1  Tag pro Woche.

Tagesschule:

9:30 – 17:30 Uhr, inkl. eine Stunde Mittagspause

Prüfung:

Abschluss-Arbeit

Nächste Termine / Buchen

Sa 10.09. / 17.09. / 24.09. /01.10. /08.10.2022

Kosten

  • Gesamte Kosten inkl. Lehrmittel CHF 1’664,00
Ihr Investment in sich
ab 1’664 CHF

EMR-Registrierung

Verlängerung der EMR-Registrierung

Die EMR-Registrierung ist jeweils für ein Jahr gültig. Therapeuten, die ihre Registrierung nach Ablauf der einjährigen Registrierungsperiode erneuern möchten, müssen nachweisen, dass sie die geforderte Fort- und Weiterbildung absolviert haben. Die regelmässige Fort- und Weiterbildung dient dazu, die beruflichen Kompetenzen des Therapeuten zu erhalten, zu vertiefen und zu erweitern

Pro Registrierungsperiode muss der Therapeut 20 Lernstunden Fort- und Weiterbildung nachweisen.

Hat ein Therapeut in einer Registrierungsperiode mehr als von EMR verlangten Stunden für Fort- und Weiterbildung absolviert, werden die überzähligen und anrechenbaren Stunden auf die nächstfolgende Registrierungsperiode übertragen.

Unser Fort- und Weiterbildungsangebot richtet sich vollumfänglich nach EMR- Richtlinien.

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